{"id":7046,"date":"2022-05-24T12:30:07","date_gmt":"2022-05-24T10:30:07","guid":{"rendered":"https:\/\/homeline24.de\/de\/agb\/"},"modified":"2022-07-22T14:32:05","modified_gmt":"2022-07-22T12:32:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/homeline24.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element \">\n<div class=\"wpb_wrapper\">\n<h3>I. Umfang und Angebot<\/h3>\n<p>F\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer gelten ausschlie\u00dflich die folgenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lieferungen des Verk\u00e4ufers, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>Entgegenstehende oder abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Vereinbarungen des K\u00e4ufers werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers wirksam.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Verk\u00e4ufers gelten diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als angenommen.<\/p>\n<p>M\u00fcndliche Nebenabreden und Vertragsab\u00e4nderungen bed\u00fcrfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt f\u00fcr zugesicherte Eigenschaften der gelieferten Ware.<\/p>\n<p>Die Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend.<\/p>\n<h3>II. Lieferung<\/h3>\n<p>Liegt keine besondere Weisung des K\u00e4ufers \u00fcber die Wahl des Bef\u00f6rderungsweges vor, erfolgt sie durch den Verk\u00e4ufer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Ist Selbstabholung vereinbart, muss der K\u00e4ufer die Lieferung innerhalb von 3 Tagen \u00fcbernehmen, nachdem ihm die Fertigstellung angezeigt wurde. Andernfalls erfolgt der Versand auf Kosten des K\u00e4ufers ohne weitere R\u00fcckfrage nach Wahl des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>Lieferungen werden grunds\u00e4tzlich ab Lager Aschheim bei M\u00fcnchen vorgenommen. Die Lieferung in Bundesrepublik Deutschland an Wiederverk\u00e4ufer (H\u00e4ndler) erfolgt bei einem Mindestnettobestellwert von 750,- \u20ac frei Haus.<\/p>\n<p>W\u00fcnscht der K\u00e4ufer eine andere als die kosteng\u00fcnstige Versandart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.<\/p>\n<h3>III. Liefergewicht<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Bestimmung des Liefergewichts ist das bei Absendung im Lieferwerk festgestellte Gewicht ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h3>IV. Liefer- und Annahmefristen<\/h3>\n<p>Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Versand der Auftragsbest\u00e4tigung, nicht jedoch vor Eintreffen der vom K\u00e4ufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. \u00dcberschreitet der Verk\u00e4ufer die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen, so kann der K\u00e4ufer eine Nachfrist zur Erf\u00fcllung von 1 Monat setzen. Erfolgt die Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist nicht, so ist der K\u00e4ufer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt ist in Schriftform unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer ist nicht zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn der Verk\u00e4ufer die Nachfrist ohne sein Verschulden nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der K\u00e4ufer 3 Monate nach \u00dcberschreitung des urspr\u00fcnglichen Liefertermins vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>Treten Ereignisse ein, die die Lieferung oder den Transport unm\u00f6glich machen oder unzumutbar erschweren und die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umst\u00e4nde sind vom Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer unverz\u00fcglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbst\u00e4ndiges Gesch\u00e4ft. Die Regulierung der Teillieferungen darf nicht mit dem Hinweis auf noch ausstehende Restmengen verweigert werden. Wird die Lieferung aus den genannten Gr\u00fcnden hinausgeschoben, hat der K\u00e4ufer kein Recht zur Nachfristsetzung oder zum R\u00fccktritt. Beruht die versp\u00e4tete Lieferung\/Teillieferung oder Nichtlieferung\/teilweise Nichtlieferung auf mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit des K\u00e4ufers, so beschr\u00e4nkt sich der Schadenersatzanspruch auf den voraussehbaren Schaden. Im \u00fcbrigen sind Schadenersatzanspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>V. Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit Absendung der Lieferung ab Lager auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt auch die Gefahr f\u00fcr alle \u00fcbernommenen Lieferungen w\u00e4hrend des R\u00fccktransportes sowie f\u00fcr die Verpackung w\u00e4hrend des Hin- und R\u00fccktransportes, sofern nicht die gesetzliche Haftung des Spediteurs eintritt.<\/p>\n<h3>VI. Recht des Verk\u00e4ufers auf R\u00fccktritt<\/h3>\n<p>Nimmt der K\u00e4ufer die Lieferung nicht ab, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<\/p>\n<h3>VII. Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Alle Preise verstehen sich in \u20ac ab Lager, einschlie\u00dflich Verpackungskosten, sofern diese nicht gesondert berechnet werden oder etwas anderes vereinbart ist. Der am Tag der Lieferung g\u00fcltige Preis zuz\u00fcglich der in den Rechnungen gesondert auszuweisenden Steuern gilt als vereinbart.<\/p>\n<p>Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Konditionen des Verk\u00e4ufers sind f\u00fcr die Zahlung der Rechnungsbetr\u00e4ge ma\u00dfgebend. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen netto zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.<\/p>\n<p>Die Laufzeit der in der Rechnung genannten Zahlungsfristen beginnt mit dem Rechnungsdatum. Das gilt insbesondere f\u00fcr die Fristberechnung bei Skontoabz\u00fcgen.<\/p>\n<p>Zahlungen werden auf die vom Verk\u00e4ufer bestimmten Forderungen nach dessen Wahl angerechnet.<\/p>\n<p>Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber unter Abzug der entstandenen Kosten und Spesen angenommen, ohne da\u00df dadurch der Kaufpreis gestundet wird.<\/p>\n<h3>VIII. M\u00e4ngel<\/h3>\n<p>Erkennbare M\u00e4ngel sind dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Werktagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort anzuzeigen. Innerhalb dieser Frist sind auch Proben der beanstandeten Lieferung an den Verk\u00e4ufer einzusenden.<\/p>\n<p>Liegt ein Mangel vor, so kann der K\u00e4ufer nur die Nachlieferung der beanstandeten Sendung verlangen. F\u00fchrt die Nachlieferung nicht zur Behebung des Mangels, ist der K\u00e4ufer nur zur Minderung oder Wandelung berechtigt. Bei allen Lieferungen im Rahmen der M\u00e4ngelbeseitigung gilt ebenfalls die hier vereinbarte M\u00e4ngelhaftung.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen k\u00f6nnen nur geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt worden sind. In diesem Fall steht dem K\u00e4ufer wahlweise das Recht zur Wandlung, Minderung oder zum Schadenersatz zu. F\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den haftet der Verk\u00e4ufer jedoch nur, soweit hier\u00fcber eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Weitergehende Anspr\u00fcche f\u00fcr unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den sind ausgeschlossen, soweit nicht in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet wird.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Produkte des Verk\u00e4ufers und dessen betreffende Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Angaben \u00fcber chemische Zusammensetzung, Gewicht und Wirkungsweise sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind f\u00fcr seine anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift haftet der Verk\u00e4ufer nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der K\u00e4ufer ist nicht von der eigenen Pr\u00fcfung der Produkte auf ihre Eignung befreit. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung f\u00fcr einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine eventuelle Haftung des Verk\u00e4ufers gilt die Regelung der vereinbarten M\u00e4ngelhaftung entsprechend.<\/p>\n<h3>IX. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Die Lieferung bleibt bis zur vollen Zahlung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich Zinsen und Kosten Eigentum des Verk\u00e4ufers. Der K\u00e4ufer ist widerruflich berechtigt die Lieferung im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgangs zu ver\u00e4u\u00dfern. Jede andere Verf\u00fcgung, insbesondere eine Verpf\u00e4ndung, Sicherungs\u00fcbereignung oder \u00dcberlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pf\u00e4ndung sowie jede andere Beeintr\u00e4chtigung der Rechte an der im Eigentum des Verk\u00e4ufers stehenden Lieferung ist unverz\u00fcglich dem Verk\u00e4ufer anzuzeigen. Der K\u00e4ufer tritt dem Verk\u00e4ufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung und der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. F\u00fcr den Fall, da\u00df die Lieferung vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in H\u00f6he des Wertes der Lieferung.<\/p>\n<p>Kommt der K\u00e4ufer mit seiner Zahlungspflicht gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten oder wird \u00fcber sein Verm\u00f6gen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren er\u00f6ffnet, so werden die gesamten Forderungen, die dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zustehen, sofort zur Zahlung f\u00e4llig auch soweit nach den vorliegenden Gesch\u00e4ftsbedingungen Zahlungsziele einger\u00e4umt sind.<\/p>\n<p>Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglicher Zur\u00fcckbehaltungsrechte zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten, insbesondere Transport und Pr\u00fcfung, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer. Der Verk\u00e4ufer ist in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Ank\u00fcndigung unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubeh\u00f6r durch freih\u00e4ndigen Verkauf bestm\u00f6glich zu verwerten. Nach Abzug der Kosten wird der Erl\u00f6s dem K\u00e4ufer auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben.<\/p>\n<h2>X. Sonstiges<\/h2>\n<p>Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Liefergesch\u00e4fts unwirksam so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am N\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verbindlichkeiten aus dem Liefergesch\u00e4ft und Gerichtsstand f\u00fcr alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschlie\u00dflich M\u00fcnchen.<\/p>\n<p>Es gelten unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>Aus Sicherheitsgr\u00fcnden sind Desinfektionsmittel und Hygieneprodukte vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. 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